top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand März 2023

Allgemeines

Diese AGB stellen einen integrierenden Bestandteil von sämtlichen Verträgen dar, welche Dr. med. univ. Thorsten T. Ullmann im Rahmen seines Einzelunternehmens mit der Geschäftsbezeichnung Dr. med. univ. Thorsten T. Ullmann (in weiterer Folge: Auftragnehmer) mit seinen Kunden (in weiterer Folge: Auftraggeber) abschließt.
 

Es gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nur Bestandteil, wenn ihrer Geltung von beiden Vertragsparteien ausdrücklich zugestimmt wird.
 

Sonstige abweichende schriftliche Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien
haben Vorrang.

 

Anmeldung

Der (Trainings-)Vertrag entsteht mit Annahme des Angebots in Form einer Rückbestätigung durch den Auftraggeber oder – vorrangig – mit Unterzeichnung der Trainingsvereinbarung. Ungeachtet schriftlicher Vereinbarungen entsteht der Vertrag aber spätestens mit der tatsächlichen Inanspruchnahme der Trainingsleistungen oder der Bezahlung eines Entgelts.

Sowohl am Angebot als auch auf der Trainingsvereinbarung findet sich jeweils ein deutlicher Hinweis auf die AGB des Auftragnehmers.

Art und Umfang der Leistung

Die Leistungsverpflichtungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Trainingsvereinbarung.

Firmeninterne Workshops, Praxisseminare und Online-Übungsgruppen sind dabei auf die firmenspezifischen Anforderungen des Auftraggebers angepasst.

Sofern im Einzelfall zwischen den Parteien schriftlich nichts anderes vereinbart wird, finden die Trainingseinheiten in den Räumlichkeiten des Auftraggebers statt (Inhouse-Training). Sollte das Training auf Wunsch des Auftraggebers außerhalb Wiens stattfinden, so werden die Reise- und Aufenthaltskosten des Auftragnehmers (Kilometergeld, Parkgebühren, Unterkunft und Verpflegung), sowie eine allfällige Miete für Projektoren und Seminarräume dem Auftraggeber zusätzlich verrechnet.

Das zeitliche Ausmaß der Einheiten richtet sich ebenfalls nach der konkreten Vereinbarung zwischen den Parteien. Liegt keine anderslautende Einzelvereinbarung vor, dauert ein Inhouse-Workshop vier Stunden und eine Online-Übungseinheit 60 Minuten. Sollte das Ziel der Trainingseinheit vor Ablauf dieser Zeit erreicht werden, so wird die Einheit dennoch voll verrechnet.

Falls einvernehmlich Mehrleistungen erbracht werden, die über den vereinbarten Inhalt des Auftrages hinausgehen, gilt dafür - mangels anderslautender schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien – ein Stundensatz von Euro 240,00 als vertraglich vereinbart.

 

Honorar und Zahlungsbedingungen

Der Auftragnehmer hat als Gegenleistung für die Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Auftraggeber.

Für das Trainingspaket (oder allenfalls einzelne Workshops oder Trainingseinheiten) gelten die im Kostenvoranschlag oder gegebenenfalls vorrangig die in der Trainingsvereinbarung angeführten schriftlich vereinbarten Konditionen.

In Ermangelung einer konkreten Honorarvereinbarung, gilt ein Stundensatz von EUR 240,00 als angemessen und vereinbart. Gleiches gilt für Mehrleistungen (siehe unter “Art und Umfang der Leistung“).

Für den Fall, dass die vom Auftraggeber angegebene und vertraglich vereinbarte Anzahl an Teilnehmern für den Workshop/Praxisseminar überschritten wird, behält sich der Auftragnehmer ausdrücklich vor, für die zusätzlichen Teilnehmer ein Zusatzentgelt in Rechnung zu stellen. Dieses beträgt für ein vierstündigen Workshop/Praxisseminar EUR 480,00 und für eine Online-Übungseinheit EUR 120,00.

Der Auftragnehmer übermittelt dem Auftraggeber nach Vertragsabschluss eine Rechnung mit Zahlungsziel von 14 Tagen und stellt damit das Entgelt fällig. Auch bei Workshops oder Trainings, die mehrere Einheiten beinhalten, ist das gesamte Entgelt (Gesamtpreis) innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungslegung zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug stehen alle tatsächlichen Mahn- und Inkassospesen sowie bankübliche Zinsen zu.

 

Termine sowie Ausfall und Stornierung auf Seiten des Auftraggebers

Die Termine und Zeitintervalle für die abzuhaltenden Trainingseinheiten werden im Einvernehmen zwischen den Parteien festgelegt und sind beidseitig verbindlich.

Wird ein oder Workshop oder ein sonstiges firmeninternes Training gebucht, gilt hinsichtlich der Stornierung - unabhängig davon, ob es sich um einen einmaligen oder mehrteiligen Auftrag handelt - Folgendes:

Bei einer Stornierung bis zu 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn hat der Auftraggeber eine Stornogebühr in Höhe von 80% des Gesamtentgeltes zu entrichten. Veranstaltungsbeginn ist der erste Termin des Workshops bzw. des Trainings. Bei einer Stornierung oder sonstiger Vereitelung der Auftragsdurchführung durch den Auftraggeber nach diesem Zeitpunkt (sohin ab 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn) gebührt dem Auftragnehmer der gesamte Entgeltanspruch.

Sollte dem Auftragnehmer durch eine vom Auftraggeber bedingten Absage/Stornierung eines gebuchten Seminars seitens eines Hotels/Veranstaltungsortes eine Raummiete in Rechnung gestellt werden, so können diese Kosten jedenfalls vom Auftraggeber zurückgefordert werden. Kann der Auftraggeber nach Veranstaltungsbeginn eine folgende Einheit eines Trainings-Paketes nicht wahrnehmen, so hat er dies dem Auftragnehmer so früh wie möglich mitzuteilen. Diesfalls ist einvernehmlich ein zeitnaher Ersatztermin zu finden. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin, so muss der Auftragnehmer keinen Ersatztermin anbieten.

Werden die Einheiten eines Trainings-Paketes durch den Auftraggeber nicht zur Gänze in Anspruch genommen – sei es aus wirtschaftlichen Gründen oder wegen einer Betriebsschließung oder jedem anderen erdenklichem Grund - so gebührt dem Auftragnehmer dennoch das volle Entgelt. Allfällige noch nicht beglichene Honoraransprüche des Auftraggebers sind sohin zu begleichen. Eine Rückerstattung der nicht Anspruch genommenen Einheiten in Form von Geld ist ausgeschlossen. Die Einheiten werden dem Auftraggeber für einen späteren Zeitpunkt gutgeschrieben - dies gilt allerdings maximal für einen Zeitraum von einem Jahr ab Absolvierung der letzten Trainingseinheit. Der Auftraggeber hat auch die Möglichkeit, die noch nicht in Anspruch genommenen Trainingseinheiten in ebendieser Frist an Dritte weiterzugeben.

 

Änderungen und Ausfall auf Seiten des Auftragnehmers

Sofern der Auftragnehmer eine Einheit nicht wahrnehmen kann, wird er im Einvernehmen mit dem Auftraggeber einen zeitnahen Ersatztermin vereinbaren. Ist es dem Auftragnehmer dauerhaft nicht möglich - insbesondere aufgrund andauernder gesundheitlicher Gründe oder wegen einer Betriebsschließung - die Leistungen der noch offenen Einheiten zu erbringen, wird der Auftraggeber umgehend informiert und die noch nicht konsumierten Einheiten werden aliquot rückerstattet. Allfällige weitere Ansprüche sind dabei allerdings ausgeschlossen.

Weiters behält sich der Auftragnehmer vor, in Ausnahmefällen notwendige inhaltliche und/oder organisatorische Änderungen (u.a. Änderung des Ortes oder des Termins) vor oder während der Trainings vorzunehmen. Diese Änderungen berechtigten jedoch weder zum Rücktritt noch zu einer Minderung der Gebühr bzw. zu Schadenersatzansprüchen.

 

Haftung

Der Auftragnehmer haftet – sofern gesetzlich zulässig – nicht für den Verlust und/oder die Beschädigung von Gegenständen und/oder Wertsachen der Seminarteilnehmer bzw. sonstigen Auftraggebern, insbesondere haftet der Auftragnehmer nicht für den Verlust und/oder die Beschädigung von im Seminarraum/Trainingsraum verbleibenden Gegenständen.

Ferner greift die Haftung des Auftragnehmers für Schäden nur im Falle groben Verschuldens – sohin bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Auftragnehmer übernimmt – sofern gesetzlich zulässig - keine Haftung für Personenschäden, die sich in den von ihm für Seminarzwecke benutzen bzw. gemieteten Räumlichkeiten einschließlich sämtlicher Nebenräume ergeben.

Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

Die während der Veranstaltungen/Trainings präsentierten Inhalte und Empfehlungen wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet. Eine Haftung seitens des Auftragnehmers für etwaige Sach- und/oder Vermögensschäden ist ausgeschlossen. Dessen ungeachtet wird keine Garantie für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben übernommen.

 

Schutz der Daten

Der Auftragnehmer verwendet alle personenbezogenen Daten zweckgebunden und in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen. Alle Daten (Name, E-Mail-Adresse, Postanschrift, Zahlungsinformationen) werden zur Vertragserfüllung verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht in den Auftrag involviert sind.

 

Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, wie insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers. Der Auftragnehmer ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden.

Diese Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, wenn und insoweit der Auftraggeber den Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich von dieser Pflicht entbindet, oder der Auftragnehmer aufgrund gerichtlicher oder gesetzlicher Anordnung zur Auskunftserteilung verpflichtet ist.

 

Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich daraus ergebenden Ansprüche gilt nur österreichisches Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Wien. Es gilt das sachlich zuständige Gericht in Wien als Gerichtsstand vereinbart.

bottom of page